FFP-Pressemitteilung 1 / 2017

Viele gewinnen - einige verlieren

12. Jan 2017

Das Pflegestärkungsgesetz II ist für alle Betroffenen ab dem 01. Januar 2017 akut. Insbesondere für Demenzkranke und deren Angehörige ein längst überfälliger Schritt. Allerdings gibt es auch Personen, die nicht profitieren. Warum das so ist und was sich durch die „größte Pflegereform seit 1995“ ändert, klärt Christian Pälmke in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau.

Kein Minutenzählen mehr bei der Pflege

Bisher läuft es so: Über die Einordnung in eine der drei Pflegestufen entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines Begutachtungsverfahrens. Dabei wird geprüft, wie viele Minuten die Betroffenen für Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung benötigen. Dadurch bleiben Bereiche wie soziale und kommunikative Fähigkeiten unbeachtet. Das ändert sich nun. Mit Hilfe des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, werden die Betroffenen ganzheitlich wahrgenommen. Schließlich liegen den zukünftig fünf Pflegegraden insgesamt mehrere Module zugrunde, die einen umfassenderen Blick auf die Situation der pflegebedürftigen Person zulassen.

Ein bedeutsamer Schritt für demenzerkrankte Menschen

Menschen mit überwiegend kognitiven Beeinträchtigungen, wie z. B. Demenzerkrankte, profitieren stark von der Reform. Betroffene benötigen häufig eine umfassende Betreuung, obwohl sie teilweise körperlich kaum eingeschränkt sind. Diese Personengruppe erhält ab 2017 mehr Leistungen und ihre Bedarfe werden insgesamt deutlich besser erfasst. „Das ist nicht nur finanziell, sondern auch symbolisch für die Betroffenen ein sehr wichtiger Schritt“ hält der Experte in seinem Beitrag fest. Grundsätzlich gilt, dass durch die Reform niemand mit bereits bestehender Pflegestufe im Nachhinein schlechter gestellt wird. Neuantragstellende erhalten ab 2017 für die vollstationäre Betreuung jedoch u.U. weniger Leistungen als Personen, die noch nach dem alten Verfahren eingestuft wurden.

Nachbesserungen müssen erfolgen

Ein wesentliches Ziel der Reform ist der verstärkte Ausbau und die Unterstützung der ambulanten und häuslichen Pflege. Schließlich entspricht die Unterbringung in den eigenen vier Wänden dem Wunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen. Doch das erhöht gleichzeitig den Druck auf die pflegenden Angehörigen, die Pflege selbst zu übernehmen. Hier müssen die notwenigen Rahmenbedingungen weiter angepasst werden. Zwar werden pflegende Angehörige ab 2017 in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bessergestellt, doch nach wie vor stellt die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für viele Pflegende eine große Herausforderung dar. Die geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen zeigen bislang nur geringe Wirkung. Neben der Politik sind aber auch die Arbeitgebenden gefragt, die Rahmenbedingungen für pflegende Beschäftigte weiter zu verbessern und das Thema im Unternehmen als festen Bestandteil einer familienbewussten Personalpolitik zu verankern.  

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